Trauma und Behinderung
Wer von komplexen Traumafolgen betroffen ist, leidet oft lange und zum Teil schwerwiegend an vielfältigen Beeinträchtigungen. Dann kann beim zuständigen Versorgungsamt ein Antrag auf Anerkennung einer Behinderung nach §152 SGB IX gestellt werden. Das Antragsformular kann meist auf der Internetseite der jeweiligen Behörde heruntergeladen und mit den erforderlichen Unterlagen oft auch online eingereicht werden. Der “Grad der Behinderung” (GdB) wird dann von einer/einem medizinischen Gutachter*in ermittelt.
Der GdB ist in Zehnerschritten gestaffelt mit 20 als niedrigstem Grad bis 100. Eine Schwerbehinderung wird ab einem GdB von 50 festgestellt.
Ab einem GdB von 50 besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Aus dem GdB 50 ergeben sich ein steuerlicher Pauschbetrag und andere wichtige Nachteilsausgleiche.
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, mit 63 bzw. 65 Jahren eine Altersrente für Schwerbehinderte zu beziehen. Schwerbehinderte Menschen genießen gemäß §§ 168 ff. (neue Fassung) bzw. 85 ff. (alte Fassung) SGB IX weitergehenden Kündigungsschutz, haben Anspruch auf Zusatzurlaub und die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist erschwert.
Leider wird die Feststellung eines GdB sehr unterschiedlich gehandhabt bei der Posttraumatischen Belastungsstörung. Oft muss damit gerechnet gerechnet werden, dass ein Widerspruch nötig wird.
Der Grad der Behinderung ändert sich auch manchmal im Lauf des Lebens zum Besseren oder Schlechteren. Dann kann eine Änderung beantragt werden.
Liegt eine Behinderung vor, vielleicht sogar eine Schwerbehinderung, und ist eine intensive Betreuung der Betroffenen notwendig, kann auch über die Beantragung eines Pflegegrads bei der Krankenkasse nachgedacht werden.
Informationen zum Thema sind zum Beispiel auf folgenden Seiten zu finden:
Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen
https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html
Sozialverband Deutschland
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/9216/grad_der_behinderung_gdb?dscc=essenc