top of page

Selektivverträge

Traumatherapie in den Selektivverträgen (Quelle: Medi-Verbund Baden-Württemberg)
 
Es gibt in einem Vertrag des Medi-Verbund BW mit AOK BW und Bosch BKK ein Konzept, welches die Versorgung schwer traumatisierter Patienten in der Vergütungssystematik abbildet. Die vertraglichen Grundlagen finden Sie in der Vergütungsanlage 12 (Modul Psychotherapie) sowie in Anhang 6 zu Anlage 12 (Diagnosenliste Traumata) und Anhang 2 zur Anlage 12 (Allgemeine Diagnosenliste). Die Diagnosenlisten sind in Verbindung mit den Vergütungsziffern hinsichtlich deren Abrechenbarkeit zu beachten. Das sind die Dokumente, die wir dazu erhalten haben:
 

PNP_ICD-Liste.pdf

PNP_ICD-Liste_Trauma.pdf

PNP_Anlage.pdf

Medi_Times.pdf


Im Psychotherapievertrag mit der DAK-Gesundheit gab es zum Zeitpunkt unserer Anfrage noch keine eigene Abrechnungsziffer für die Traumatherapie. Im TK-Vertrag ist das Traumatherapiekonzept wiederum berücksichtigt worden. Hier sind je nach Therapieverfahren maximal zusätzliche 20 Sitzungen (Verhaltenstherapie) bzw. 40 Sitzungen (Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie) abrechenbar.

Unabhängig vom Bestehen einer gesonderten Traumtherapieziffer bzw. deren Umfang, gibt es in allen drei Verträgen die Möglichkeit über eine Genehmigung der Krankenkassen zusätzliche hochfrequente Therapiesitzungen zu erhalten (sog. GDK-Antrag). So kann eine ausreichende Versorgung auch von Patienten mit erhöhtem Therapievertrag in allen drei Verträgen gewährleistet werden.

Veröffentlichungen zu Traumatherapie im PNP-Vertrag:

Pressemitteilung vom 15.09.2016


 

Unter diesem Link "Fachärzteverträge" kann nachgesehen werden, welche Krankenkassen Selektivverträge haben. Die jeweilige Kasse anklicken und den Button "Psychotherapie" suchen. Da dann genau nachlesen, denn zB. die TK hat ihre Verträge gekündigt, ist aber noch gelistet!
 


Wer dazu noch mehr oder neuere oder andere Informationen hat, kann sie uns gerne zuschicken. 

bottom of page