Kostenerstattung
Die Bundespsychotherapeutenkammer BPtK hat einen Ratgeber zusammengestellt mit ausführlichen Informationen zum Kostenerstattungsverfahren. Ebenso wurde inzwischen von der BPtK eine Pressemitteilung herausgegeben. Nachzulesen im PDF-Format unter folgenden Links:
Ratgeber zum Kostenerstattungsverfahren.pdf
Rechtslage zur Kostenerstattung.pdf
Wichtig auch:
Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 21.05.1997 (Aktenzeichen 5 RKa 15/97), in dem erwähnt wird, dass eine Wartezeit auf psychotherapeutische Versorgung von über drei Monaten PatientInnen nicht zuzumuten ist.
Ein weiterer wichtiger Hinweis:
„An dieser Stelle wird auch darauf verwiesen, dass die KV eine Akutbehandlung nur vermittelt, wenn der Patient zuvor in der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ eine Empfehlung zur Akutbehandlung bekommen hatte. Grundsätzlich versucht die TK ihren Versicherten immer wieder Kassentherapeuten mit einem angeblich freien Platz zu nennen, um das Antragsverfahren zu verzögern und die Patienten zum Aufgeben zu bringen. Tatsächlich haben diese von der TK vorgeschlagenen Kassentherapeuten entweder gar keinen freien Platz oder sie wirken im Erstkontakt so mürrisch und unkonzentriert, dass die Patienten schon nach dem ersten Vorgespräch auf weitere Konsultationen gerne verzichten.“