Antrag abgelehnt - was nun?
Wird ein Antrag auf Verlängerung der Therapie abgelehnt, kann die/der KlientIn Widerspruch einlegen bei der Krankenkasse. (Frist beachten!!) Am besten erkundigt man sich vorher, wer für die Bearbeitung zuständig ist und übergibt oder schickt der/demjenigen das Schreiben persönlich. Die/der TherapeutIn muss begründen, warum eine Einzelfallentscheidung nötig ist. Argumentationshilfen können hierbei Leitlinien der Fachgesellschaften zur Behandlung von (komplexen) Traumafolgestörungen sein und die Tatsache, dass die Richtlinie für Psychotherapie Behandlungen, die aufgrund früher und schwerer Traumatisierungen keinen Behandlungsrahmen beinhaltet.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, schreibt die/der TherapeutIn, dass der Widerspruch nicht akzeptiert wird. Dann wird das Verfahren an die/den ObergutacherIn abgegeben und der Antrag erneut geprüft.
Lehnt auch die/der ObergutachterIn ab, kann die/der KlientIn dagegen Widerspruch einlegen und es wird der Schlichtungsausschuss der Krankenkasse angerufen, zur Prüfung ob ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Behandlung gemäß §27 SGB V besteht.
Gibt es auch hier keine positive Entscheidung, bleibt nur noch die Möglichkeit, den Anspruch gegenüber der Krankenkasse sozialgerichtlich einzuklagen. Soweit uns bekannt ist, hat das bisher noch kein/e KlientIn geschafft.
Das Zynische an dem gesamten Verfahren ist, dass Betroffene die Kraft und das Selbstbewusstsein aufbringen müssten, sich durch alle Instanzen zu kämpfen. Dies würde den meisten allerdings erst möglich werden, wenn sie ausreichend Therapie abschließen könnten... nur wenn sie so weit kommen würden, bräuchten sie keine Behandlung mehr.
Für die Arbeit unserer Initiative sind wir für jede Rückmeldung dankbar - über Erfolge wie über "Kampf"-Berichte... Beispiele für unverständliche Ablehnungen können uns in der Argumentation unterstützen. Beispiele für erfolgreiches Kämpfen geben wir gern weiter an alle Verzweifelnden... Und natürlich unterstützen wir gern alle, die sich an uns wenden, im Rahmen unserer Möglichkeiten - und wir hoffen, mit unserem Internetangebot ein wenig zur breiteren Information und Vernetzung beitragen zu können. Alle hier zu findenden Worte dürfen gern benutzt und um weitere, die Anderen helfen können, ergänzt werden.
Weil Seelen mit ihrer Not nicht darauf warten können, dass über Anträge, Widersprüche und Klagen entschieden wird, sind auf den weiteren Seiten in diesem Bereich alle Ideen gesammelt, die uns zukommen, wie "Durststrecken" und Therapie"lücken" überstanden werden können.
Einen Überblick über Patientenrechte und Widerspruchsmöglichkeiten gegen Kassenbescheide kann die "Unabhängige Patientenberatung" geben. Büros gibt es in vielen Großstädten, außerdem gibt es eine bundesweite Telefonhotline.
Der Link dazu: www.patientenberatung.de