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2-Jahres-Frist
Immer wieder erreichen uns Fragen dazu, dass nach Ausschöpfung des Richtlinienkontingents zwei Jahre gewartet werden müsse bevor ein neuer Antrag für Therapiestunden gestellt werden könne. Wir haben dazu im "Antrags-ABC" auf unserer Internetseite bereits Informationen zur Verfügung gestellt.
Mit freundlicher Erlaubnis des Vereins "gegen-missbrauch e.V." möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Aussage so nicht korrekt ist und ergänzen das durch den Verweis auf einen (älteren) Artikel der Zeitschrift "Report Psychologie", den der Verein "gegen-missbrauch e.V." auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt.
Hier der Artikel: Report Psychologie 7-8/2011 - Notwendige Klärung
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