Immer wieder erreichen uns Fragen dazu, dass nach
Ausschöpfung des Richtlinienkontingents zwei Jahre gewartet
werden müsse bevor ein neuer Antrag für
Therapiestunden gestellt werden könne. Wir haben dazu im
"Antrags-ABC" auf unserer Internetseite bereits Informationen zur
Verfügung gestellt. Mit freundlicher Erlaubnis des Vereins "
gegen-missbrauch
e.V." möchten wir noch einmal ausdrücklich
darauf hinweisen, dass diese Aussage so nicht korrekt ist und
ergänzen das durch den Verweis auf einen (älteren)
Artikel der Zeitschrift "Report Psychologie", den der Verein
"gegen-missbrauch e.V." auf seiner Internetseite zur Verfügung
stellt.
Hier der Artikel:
Report Psychologie 7-8/2011 - Notwendige
Klärung